Stand der Technik des Gesetzesdekrets 4. März 2010 n. 28
Es ist wichtig zu betonen, dass das Berufungsgericht von Neapel mit Urteil Nr. 36 vom 09.01.2023 als Ausgangspunkt Art. 4 novellato vom 28. Februar 2023 (ex L. n. 197 von 2022) gegeben hat.
Der Autor ist Marinaro, der auch der Autor des Artikels auf Sole24ore vom 23. Januar 2023 ist, der an das Datum des 28. Februar 2023 erinnert.
Wir haben also eine erste Entscheidung der Justiz über das Inkrafttreten der Fälle, die nicht ausdrücklich in der Kunst aufgeführt sind. 41 c. 1 des Gesetzesdekrets 149/22 (die stattdessen friedlich bis zum 30. Juni 2023 gelten).
Am 10. Februar 2023 aktualisierte Normattiva das Gesetzesdekret Nr. 28 vom 4. März 2010.
Siehe https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2010-03-04;28!vig=
Normattiva ist die Datenbank des Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato, die uns Rechtssicherheit geben soll.
Die Änderungen berücksichtigen schließlich das Finanzgesetz, das die Kunst erneuert hat. 41 der Übergangsbestimmungen des Dekrets 149/22, das wiederum auf das Gesetzesdekret vom 4. März 2010 Nr. 28 eingreift.
Aus den regulatorischen Angaben geht hervor, dass einige Vorschriften bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, während andere am 30. Juni 2023 in Kraft treten werden (mit Ausnahme von Gesetzgebungsverschiebungen).
Ich sage, es scheint, weil der 1. Januar 2023 nur von der Überschrift der Norm abgeleitet ist: Diejenigen, die die Datenbank aktualisieren, verwenden hauptsächlich (v.ad z. B. Art. 8-bis) Zischlautangaben: “Das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, n. 149, geändert durch L. 29. Dezember 2022, n. 197, sieht (mit Art. 41 Absatz 1), dass die in diesem Artikel genannte Änderung ab dem 30. Juni 2023 gilt.”
Dann folgte das Rundschreiben des Justizministeriums Prot. n. 0001924 vom 28.02.2023, aus dem das Datum des 28.2.2023 abgeleitet werden kann, auch wenn auf unterstützte Verhandlungen Bezug genommen wird.
Schließlich erfolgte am 1. März 2023 die folgende Mitteilung des Justizministeriums:
“Gestern, am 28. Februar, trat die Reform des Zivilprozesses in Kraft, nachdem die im letzten Haushaltsgesetz beschlossene Vorwegnahme beschlossen wurde. Dies ist eine der notwendigen Reformen für die PNRR, mit dem Ziel, die Dauer der Versuche innerhalb von fünf Jahren um 40 % zu verkürzen, den Rückstand zu verringern und die verschiedenen Verfahrensmodelle zu rationalisieren. Eine Reform des Systems, die notwendig ist, um die Verpflichtungen gegenüber Europa und die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen zu erfüllen.
Die Neuerungen gehen einher mit der Einstellung von Verwaltungspersonal (5.000 Einheiten, die für 2023 geplant sind) sowie der künftigen Einreise weiterer 8.000 Mitarbeiter des Amtes für den Prozess, wie in der PNRR festgelegt; drei neue Auswahlverfahren im Justizwesen, die für das laufende Jahr geplant sind (zwei davon auch mit dem Einsatz von PCs, um die Korrekturen der Tests zu beschleunigen); eine Beschleunigung der Digitalisierung (über 200 Projekte für Justizämter in den kommenden Jahren) und erhebliche Investitionen in den Bau (derzeit sind 326 Baustellen in ganz Italien geöffnet, was einer Investition von über 50 Millionen entspricht).
Nachdem das Vorabentscheidungsersuchen an den Kassationsgerichtshof bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, die Reform des Urteils des Kassationsgerichts und die alternativen Methoden der Durchführung von Zivilverhandlungen ist der neue ordentliche Ritus nun unter anderem in Kraft getreten; eine Verbesserung alternativer Rechtsformen (Mediation, Verhandlungshilfe, Schiedsgerichtsbarkeit) des vereinfachten Ritus; Vereinfachung der Arbeitsurteile; Änderungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; der einheitliche Ritus für Familiensachen (mit der Möglichkeit, einen Antrag auf Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und gleichzeitig auf Scheidung zu stellen); die neuen Zuständigkeiten für Friedensrichter. Stattdessen bleibt die Einrichtung des Gerichtshofs für Personen, Minderjährige und Familien im Jahr 2024 bestehen.
“Eine Justiz, die nicht sehr effizient ist und den Verfassungsgrundsatz der angemessenen Dauer von Prozessen nicht respektiert – hat Justizminister Carlo Nordio wiederholt in Erinnerung gerufen – kostet Italien etwa 1,5/2 Punkte des BIP”. Von 2015 bis 2022 gab der Staat zwischen Entschädigung und Ausgaben, die im Pinto-Gesetz vorgesehen sind (für die Entschädigung für die übermäßige Dauer der Prozesse), über 781 Millionen Euro aus.
Auch aus dieser Mitteilung scheint klar hervorzugehen, dass für Mediation, unterstützte Verhandlungen und Schiedsverfahren das Datum des Inkrafttretens der 28. Februar 2023 ist.
Daher scheint es, dass einige Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 28 vom 4. März 2010 (diejenigen, die nicht ausdrücklich in Artikel 41 des Gesetzesdekrets Nr. 149 vom 10. Oktober angegeben sind) am 28. Februar 2023 in Kraft getreten sind.
Gleiches gilt für die Verhandlungsbegleitung: was nicht ausdrücklich im letzten Absatz der Kunst vorgesehen ist. 41 trat am 28. Februar 2023 in Kraft.
Ohne eine Änderung des Ministerialerlasses 180/10 werden wir jedoch auch am 30. Juni 2023 nicht weit gehen können, und der Gesetzgeber ist sich dessen auch sehr wohl bewusst (siehe das parlamentarische Dossier zum Finanzen).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Gesetz lediglich die Nichtteilnahme ohne berechtigten Grund unter Strafe stellt. Auf der anderen Seite gibt es keine Sanktionen für diejenigen, die im Mediationsraum mit der Bedingung der Zulässigkeit konfrontiert sind, ohne die neuen Hinweise zu beachten, die am 30. Juni 2023 in Kraft treten werden.
Im nachstehenden Text wurde neben ministeriellen Erwägungen auch auf die Stellungnahmen verwiesen, die in den letzten Tagen vom CNF, dem Sole24ore und dem parlamentarischen Dossier zur Stellungnahme zu Ziffer 380 des Haushaltsplans abgegeben wurden, in denen stattdessen auf das Inkrafttreten der in Art. 41 c. 1 bis 28. Februar 2023/1. März 2023.